Aktennotiz Gesprächstermin : 24.11.16 Teilnehmer : Frau Büttner, EFB Herr Becker, EFB Herr H-J. ........, Großvater von ........... Herr R. ......... entschuldigt wegen Krankheit Thema : Auswertung der Vorkommnisse in der Vergangenheit Es wurde von Herrn ......... ausgeführt, dass die gerichtliche Festlegung vom 19.4.16 Eine Untersuchung von W. ist vom Jugendamt und EFB nicht realisiert und unterlaufen worden. Sechs Bemühungen einen Termin beim EFB zu erhalten hat kein Ergebnis gezeigt, es wurde jedes Mal vom EFB darauf hingewiesen, dass Frau Howe eine Untersuchung nicht für erforderlich hält. Der EFB stellt hierzu dar, dass sie nicht in der Lage sind eine solche Untersuchung durchzuführen und sie haben auch nicht die Feststellung getroffen, dass eine Untersuchung bei .......... nicht erforderlich ist. Dies wäre auch gar nicht möglich, da die Mitarbeiter des EFB das Kind nicht kennen. Herr ........ schätzte ein, dass die Verhältnisse zwischen Vater und Mutter sich nicht verbessert haben, somit ist ein Umgang momentan sehr schwierig. Es wird eingeschätzt, dass auch unabhängig vom Gerichtsverfahren an der Aufarbeitung der Gewalt, Vermeidung von Verleumdungen der Mutter gegen den Vater, Beeinflussungen des Kindes durch die Mutter bei den Umgängen und die Klärung von alltäglichen Problemen gearbeitet werden muß. Herr Becker bestätigte aus seiner Sicht, die sehr schlechte Situation bei Kommunikation der Mutter mit dem Vater. Aus seiner Sicht ist eine effektive Beratung vor Entscheidungen des Gerichtes sehr schwierig. Nach dem 29.10.16 fand mit keinem Elternteil ein Gespräch statt. Für die Auswertung und Beratung der Gewaltereignisse ist der EFB prädestiniert. Solche Beratungen werden zu Beginn in Einzelgespräche durchgeführt. Von Herrn ......... wurde noch mal die wiederholte Thematisierung der Aussage von Frau ........, Herr .......... hat beim Umgang am 22.9.16 gesagt hätte es fände kein Umgang mehr statt“ bei der Gespräch am 29.9.16 durch Frau Büttner kritisiert. Denn es hätte in einer solch gespannten Situation zwischen den Eltern, der Wahrheitsgehalt erst überprüft werden müssen. Auch die Kritik an der Übergabe des Kindes durch den Großvater war nicht angebracht. Herr .......... erklärte, dass der Vater einen normalen Umgang der Tochter mit der Mutter wünscht. Dies ist aus momentaner Sicht jedoch sehr weit weg, weil Frau Stein die Gewalttaten noch nicht aufgearbeitet hat. Herr Becker schätzt diese Info als positiv für die weitere Beratung ein. EFB ......... Berlin, den 24.11.16